Das Präventionsgesetz ist seit dem 1.1.2016 vollständig in Kraft getreten und zielt darauf ab, mit Hilfe einer gemeinsamen Strategie Prävention und Gesundheitsförderung in allen Lebensphasen und -bereichen zu stärken und trägerübergreifend zu realisieren. Zur Umsetzung des Gesetzes wurde am 7. April 2016 in Thüringen, gemäß § 20f SGB V, eine Landesrahmenvereinbarung durch die Ministerin des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Vertreter:innen der Gesetzlichen Krankenkassen sowie der Renten- und Unfallversicherung unterzeichnet. Ziel des entstandenen Steuerungsgremiums ist es, durch stärkere Kooperation die Nachhaltigkeit gesundheitsförderlicher Maßnahmen zu erhöhen, Menschen besser in ihren Lebenswelten zu erreichen sowie den Auf- und Ausbau gesundheitsförderlicher Strukturen in Thüringen zu fördern. Aktuell widmen sich die Beteiligten der Landesrahmenvereinbarung dem Schwerpunktthema „Gesund alt werden“.
Die Geschäftsstelle der Landesrahmenvereinbarung ist bei der Landesvereinigung für Gesundheitsförderung Thüringen e.V. - AGETHUR - angesiedelt. Sie unterstützt die Mitglieder bei der Umsetzung der Landesrahmenvereinbarung in administrativen und organisatorischen Belangen.
Die Geschäftsstelle der Landesrahmenvereinbarung Thüringen ist Bestandteil der „Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit“.
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Ansprechpartnerin: Silke Nöller