Landesvereinigung für
Gesundheitsförderung
Thüringen e.V.




Antragsverfahren
Wer ist förderberechtigt?

Förderberechtigte Organisationen sind gemeinnützige Träger, die in strukturschwachen Stadtteilen und ländlichen Regionen arbeiten und Zugang zu Stadtteil- oder Dorfeinrichtungen haben. Das können sein:

  • freie Trägerschaften
  • gemeinnützige Vereine und Verbände
  • Wohnungsbaugenossenschaften
  • gemeinnützige Unternehmen

Außerdem sind antragsberechtigt nichtrechtsfähige Initiativen und personengebundene Gesellschaften nach Prüfung durch die ARGE GKV-Bündnis für Gesundheit in Thüringen.

Das Fördervolumen beträgt mindestens 500 Euro bis maximal 15.000 Euro pro Projekt in der Förderperiode. In der Regel endet ein Projekt mit Ablauf des vereinbarten Zeitraums, spätestens jedoch nach zwei Jahren.

Das Antragsverfahren Schritt für Schritt

Schritt 1:
Senden Sie uns Ihre Konzeptidee zu. Nutzen Sie dazu unser Kurzformular.

Schritt 2:
Nach Prüfung nimmt die AGETHUR Kontakt zu Ihnen auf und berät zur Förderfähigkeit des Projektes.

Schritt 3:
Ausarbeitung des Konzeptes durch Antragsteller:in und formale Antragstellung inkl. Zeit- und Finanzplan.

Schritt 4:
Entscheidung zur Förderung.

Schritt 5:
Umsetzung des Projektes und Austausch mit der AGETHUR zum Projektverlauf, gegebenenfalls ergänzende Maßnahmen zur Prozessbegleitung.*

Schritt 6:
Abschlussbericht und externe Evaluation.

Formulare
  • Hier finden Sie das Kurzformular für Ihre Konzeptidee (Schritt 1)
  • Die notwendigen weiteren Formulare erhalten Sie im Verlauf der Antragsberatung von der AGETHUR direkt.

*Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns per Telefon oder E-Mail werden die von Ihnen mitgeteilten Daten (Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Gegenstand der Anfrage) von uns gespeichert, um Ihre Fragen im Zusammenhang zum Förderprogramm „Mittelpunkt Gesundheit“ zu beantworten. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, falls die Anfrage zur Förderung Ihres Vorhabens führt, gemäß den im mit der Förderungen verbundenen Weiterleitungsvertrag genannten Fristen. Ansonsten werden sie gelöscht, nachdem die Speicherung z. B. zur Vertragsanbahnung nicht mehr erforderlich ist oder unsererseits kein anderes berechtigtes Interesse an der Weiterspeicherung besteht.
Um die Wirksamkeit des Förderprogramms zu analysieren, wird „Mittelpunkt Gesundheit“ von einem extern beauftragen Unternehmen evaluiert. Hierfür sowie für die Berichterstattung an das GKV-Bündnis für Gesundheit in Thüringen als Fördermittelgeber können Informationen aus dem Kontext Ihrer Förderanfragen in anonymisierter Form von uns weitergegeben werden. Diese anonymisierten Daten lassen keinen Rückschluss auf Ihre Person zu und dienen ausschließlich statistischen oder analytischen Zwecken. In diesem Zusammenhang weisen wir auf unsere Datenschutzerklärung sowie Ihre damit verbundenen Widerspruchsrechte hin.