Die geförderten Projekte sollen gesundheitliche Chancengerechtigkeit verbessern und sich an diesbezüglich besonders gefährdete Gruppen richten, wie z. B.:
- werdende und junge Familien mit Kindern
- Kinder und Jugendliche
- junge Erwachsene von 18 bis 25 Jahren
- ältere Menschen
- Alleinerziehende
- Arbeitsuchende
- Menschen mit Migrationsgeschichte
- geschlechtsspezifische Gruppen (m/w/d)
- Menschen mit geistiger Behinderung
- oder auf Multiplikator:innen, die mit diesen Menschen arbeiten
Das Vorhaben muss in ein bereits vorhandenes Gesamtkonzept chancengerechter Stadt- oder Dorfentwicklung eingebunden sein. Es muss in einer den Einwohnenden zugänglichen Stadtteil- oder Dorfeinrichtung (z. B. Bürgerhäuser, Quartierstreffs) oder einem definierbaren quartiersbezogenen öffentlichen Raum (Park, Festplatz o.ä.) umgesetzt werden. Isolierte, d. h. nicht in ein Gesamtkonzept eingebundene Einzelmaßnahmen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Förderfähig sind Sachkosten (einschließlich Honorare), aber keine Personalstellen. Eigenmittel sind nicht erforderlich, jedoch verpflichtet sich die antragstellende Einrichtung dazu, die Umsetzung des Vorhabens personell und infrastrukturell (z. B. durch Mitnutzung bestehender Büroressourcen) zu gewährleisten.
Das Förderprogramm „Mittelpunkt Gesundheit“ orientiert sich an den Thüringer Gesundheitszielen. Die Förderfähigkeit der Vorhaben unterliegt den Regelungen des Leitfadens Prävention des GKV-Spitzenverbands.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Die AGETHUR als Programmkoordination unterstützt Sie bei der Antragserstellung (z. B. Entwicklung der Konzeptidee, des Finanzplans). Darüber hinaus bieten wir Ihnen bei Bedarf im Rahmen unserer personellen Ressourcen und abhängig von Thema und Zielgruppe der Förderung auch kostenfreie Leistungen zur Prozessbegleitung an. Teilen Sie uns Ihr Interesse daran gern schon im Rahmen der Antragsberatung mit.
